Nachspiel



Nach der Schlacht



Die Resultate der Schlacht waren ungeheuer. Das ganze Geschütz und die Feldequipage des Kaisers fielen in die Hände der Sieger. Der Verlust der Franzosen an Toten, Verwundeten und Gefangenen betrug mehr als die Hälfte der Armee, an Geschützen 182. Der Verlust der Verbündeten betrug 1.120 Offiziere und 20.877 Soldaten.

Napoleon schrieb dem willkürlichen Vordringen der Reservekavallerie und dem Nichteintreffen Grouchys die Schuld seines Unglücks zu, allein dieser erhielt den von Napoleon am 18. vormittags gegebenen Befehl erst abends nach 19:00 Uhr.
Napoleon musste auf der Flucht in Genappes seinen Wagen mit Hut, Degen u. a. in den Händen der Verfolger zurücklassen.


Als er am 20. Juni wieder in Paris eintraf, fand er bei den Kammern nicht nur keine Unterstützung für seinen Plan, den Kampf fortzusetzen, sondern dieselben drohten ihm sogar mit Absetzung, ja Verhaftung, wenn er nicht sofort abdanke, und drückten ihm, als er am 22. Juni dem Thron zu Gunsten seines Sohns Napoleon II. entsagt hatte, dafür den Dank der Nation aus.
Tief gekränkt verließ er, nachdem das zweite Kaiserreich 100 Tage (Cent jours) gedauert hatte, Paris und begab sich, unschlüssig über das, was er tun sollte, nach mehrtägigem Aufenthalt in Malmaison nach Rochefort, wo er den Hafen von englischen Schiffen blockiert fand und sich am 15. Juli an Bord des englischen Linienschiffs Bellerophon begab, das mit ihm nach der Reede von Plymouth segelte. Auf Befehl der verbündeten Monarchen, die ihn als ihren Gefangenen betrachteten, wurde er nach St. Helena gebracht, wo er am 16. Oktober anlangte.

Auf alliierter Seite entbrannte ein Streit über das Verdienst der verschiedenen Heere der Verbündeten am Sieg, der jedoch mittlerweile dahin entschieden ist, dass den Preußen unter Blücher ein gleiches Verdienst zukommt wie dem Wellingtonschen Heer.


Wiener Kongress



Der Schlussartikel des ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 enthielt die Bestimmung, dass alle Mächte, welche an dem Kriege gegen Napoleon beteiligt gewesen, zur Ordnung der Verhältnisse Europas Abgesandte nach Wien schicken sollten.
Der Anfang des Kongresses wurde wegen der Reisen der Monarchen erst nach England, dann in ihre Heimat bis zum September 1814 verschoben. Anwesend waren die Monarchen von Russland, Preußen, Bayern und Württemberg; die Hauptabgeordneten der Staaten waren für Österreich Fürst Metternich, für Russland Graf Nesselrode, für England Lord Castlereagh, später Wellington, für Preußen Fürst Hardenberg, für Frankreich Fürst Talleyrand.
Auch die übrigen deutschen Höfe, die vormals souveränen Städte, die Schweiz, viele mediatisierte Häuser hatten ihre Abgesandten geschickt, so dass sich die Zahl der diplomatischen Personen auf 450 belief.
Glänzende Feste, dramatische und militärische Schauspiele und dergleichen trugen dazu bei, die große Zahl von Personen der höchsten Gesellschaft zu unterhalten, und drohten mehr und mehr, die eigentliche Aufgabe der Versammlung in den Hintergrund zu drängen.

Zwei Hauptaufgaben sollte der Wiener Kongress lösen

  1. der Wiederaufbau eines europäischen Staatensystems mit Herstellung des politischen Gleichgewichts und
  2. die Neuordnung der inneren Verhältnisse Deutschlands.

Am 22. September eröffneten daher die Bevollmächtigten der vier verbündeten Großmächte, Österreich, Russland, Preußen und England, den Kongress mit dem Beschluss, dass für die Kongressarbeiten zwei Ausschüsse, der eine für die Konstituierung des Deutschen Bundes, der andere für die europäischen Angelegenheiten, errichtet werden sollten und kraft des Pariser Friedens, welcher Frankreich ausschloss, letzterer nur aus den Bevollmächtigten der vier Verbündeten bestehen sollte; Talleyrand setzte jedoch die Berufung des so genannten Generalausschusses der Acht durch, in welchen außer den vier Mächten auch Spanien, Portugal, Schweden und Frankreich eintraten.

Jedes Ausschussmitglied sollte gleiches Recht und eine Stimme haben; an die Stelle der Rangordnung sollte das französische Alphabet treten und demnach Österreich (Autriche) in der Person Metternichs den Vorsitz führen. Am 8. Oktober erließ der so organisierte Ausschuss die Erklärung, dass er alle Fragen insoweit ordnen werde, bis dieselben zur Verhandlung mit den einzelnen Beteiligten reif wären.

Die neue Länderverteilung und Grenzbestimmung in Europa war zum größten Teil bereits durch den Pariser Frieden geregelt. Schwierigkeiten bereitete besonders die polnische Frage, mit welcher, da Preußen sein früheres Gebiet in Polen nur gegen die Erwerbung ganz Sachsens aufgeben wollte, auch die sächsische und damit die deutsche Frage verbunden war.
Der Kaiser Alexander I. forderte das Herzogtum Warschau, um daraus ein Königreich Polen unter russischem Protektorat zu gründen, wogegen England und Österreich sich erklärten. Die Hartnäckigkeit, womit die Parteien sich in der polnischen und sächsischen Frage entgegentraten, schien im Dezember 1814 Europa mit einem neuen Krieg zu bedrohen.
Talleyrand brachte am 3. Januar 1815 ein geheimes Bündnis zwischen England, Österreich und Frankreich zu Stande, um die polnischsächsischen Pläne Preußens und Russlands zu bekämpfen. Schon entwarf man die militärischen Operationen. Metternich arbeitete aber unermüdlich an einer friedlichen Lösung der Verwickelung und Preußen ließ sich endlich zu der Zustimmung bereit finden, dass Sachsen geteilt werden und Preußen den nördlichen, dünner bevölkerten Teil (850,000 Einw.) mit den Elbfestungen Torgau und Wittenberg erhalten, der Rest aber als Königreich unter den Wettinern fortbestehen sollte.
Der Vertrag kam wegen der hartnäckigen Weigerung Friedrich Augusts erst am 18. Mai 1815 zustande. Das Herzogtum Warschau wurde geteilt, indem Kaiser Alexander den westlichen Teil (Großpolen) mit Thorn an Preußen abtrat und für den Rest den Titel eines Königs von Polen annahm.

Am 3. Mai 1815 erfolgte die Unterzeichnung von drei Verträgen zwischen Russland, Österreich und Preußen, welche die getroffene Teilung Polens sicherten und die Verhältnisse des Freistaats Krakau bestimmten.
Fortan nahmen Angelegenheiten des Kongresses einen raschern und einmütigen Gang, zumal da durch Napoleons Rückkehr nach Frankreich Talleyrands Einfluss deutlich verringert wurde.

Der Ausschuss ernannte am 8. Februar 1815 eine Kommission, welche die Vorbereitungen zur weitern Länderteilung treffen sollte. Preußen erhielt außer Großpolen und dem sächsischen Landesteil als Entschädigung für die Abtretung Ostfrieslands, Hildesheims etc. an Hannover, Ansbachs und Bayreuths an Bayern, Lauenburgs an Dänemark: Kleve, Berg, den größeren Teil des linken Rheinufers bis an die Saar und Schwedisch -Pommern, so dass es im Vergleich mit dem Bestand von 1805: 33,000 qkm verlor und etwa 1/3 Millionen Einwohner gewann.

England bewirkte, um auf dem Festland einen Stützpunkt zu haben, die Vereinigung Hollands und Belgiens zu einem Königreich der Niederlande unter dem Zepter des Hauses Oranien, wofür es zugleich einen Teil der holländischen Kolonien in Beschlag nahm. Als Ersatz für die nassauischen Länder erhielt der neue König das Großherzogtum Luxemburg, wodurch er die Mitgliedschaft des Deutschen Bundes erlangte. England erhielt außerdem Malta und die Schutzherrschaft über die Ionischen Inseln.

Dänemark, das 1813 an England Helgoland, an Schweden aber gegen die Zusicherung von Schwedisch -Pommern Norwegen abgetreten hatte, musste Schwedisch-Pommern und Rügen für Lauenburg und einen hohen Geldbetrag an Preußen überlassen.
Schweden erhielt als Entschädigung für Finnland und Schwedisch-Pommern die Anerkennung des Besitzes von Norwegen.
In der Schweiz wurde die Mediationsakte von 1803 aufgehoben und ein Bund von 22 Kantonen gebildet, dessen Neutralität garantiert wurde.

In Italien nahm der Erzherzog Ferdinand das Großherzogtum Toskana wieder in Besitz und erhielt dazu Piombino und Elba, trat jedoch Lucca dem spanischen Infanten Karl Ludwig ab, bis Parma erledigt wäre. Die Verbündeten hatten nämlich in dem Vertrag vom 11. April 1814, welcher den Besitzstand des Hauses Bonaparte regelte, der Gemahlin Napoleons, der Erzherzogin Maria Luise, das Herzogtum Parma auf Lebenszeit zugesprochen. Modena bekam Herzog Franz von Este zurück, Genua wurde mit dem hergestellten Königreich Sardinien vereinigt.

Gegen die Bemühungen Talleyrands, Murat aus Neapel zu vertreiben und Ferdinand IV. von Sizilien wieder einzusetzen, machten Österreich und England anfangs den Vertrag geltend, in welchem sie vor Napoleons Sturz Murat die Krone von Neapel zugesichert hatten. Da derselbe jedoch 1815 zu den Waffen griff und nach der Rückkehr Napoleons auf den Thron von Frankreich selbst Österreich mit einem Angriff bedrohte, wurde Neapel den Bourbonen zurückgegeben.
Der Kirchenstaat wurde im frühern Umfang hergestellt; nur behielt Österreich den Teil Ferraras am linken Po-Ufer und das Besatzungsrecht der Plätze Ferrara und Comacchio aus militärischen Rücksichten. Österreich selbst erhielt in Italien die Lombardei und Venetien nebst Friaul, Istrien und Dalmatien. Ferner wurden ihm Tirol und Vorarlberg, Salzburg, endlich Galizien zurückgegeben.

Wiewohl Napoleon I. im Vertrag vom 11. April 1814 den ungestörten Besitz der Insel Elba von den Mächten zugesichert erhalten, betrieben doch die italienischen Fürsten, Österreich, Frankreich und England die Verbannung des Kaisers in eine ferne Zone. Da traf plötzlich am Abend des 5. März 1815 die Kunde ein, Napoleon habe Elba verlassen, und schon am 8. brachte ein Kurier aus Sardinien die Nachricht, er sei an der Küste der Provence gelandet.
Trotz der Bestürzung fasste man den Beschluss, die Verhandlungen fortzuführen. Am 13. März erklärte auf Metternichs Antrag der Ausschuss der Acht, dass der Vertrag vom 11. April 1814 gelöst sei und Napoleon durch abermalige Störung des Friedens Europas den Schutz der Gesetze und der bürgerlichen Ordnung verwirkt habe, und 25. März schlossen Österreich, England, Russland und Preußen einen Allianztraktat, dem auf Einladung auch die Bourbonen und alle übrigen Fürsten und Staaten beitraten.

Während eine besondere Kommission die Vorbereitungen zum Kampf traf, beeilte sich die Diplomatie, die Verhandlungen zu Ende zu bringen. Im Drang der Umstände kamen selbst noch die deutschen Angelegenheiten zu einem kaum gehofften Abschluss.

Die Entschädigungen, Ausgleichungen und Territorialverhältnisse der einzelnen Staaten Deutschlands: Hannovers, das den Rang eines Königreichs erhielt, Bayerns, Württembergs, Badens etc., wurden in dem Ausschuss der Acht verhandelt, gelangten aber nicht zur völligen Abfertigung. Man errichtete darum aus den Bevollmächtigten Österreichs, Preußens, Russlands und Englands zu Frankfurt eine Territorialkommission, welche durch den Rezess vom 20. Juli 1819 die deutschen Gebietsverhältnisse vollends ordnete.

Wichtig war namentlich die Anerkennung und Abrundung der großen Mittelstaaten im südlichen und mittlern Deutschland. Die Entscheidung über die Stellung der Mediatisierten behielt der Kongress meist den beteiligten Souveränen und dem Deutschen Bund vor. An diese letzten Verhandlungen des Kongresses schlossen sich die Arbeiten über den Flussverkehr und die deutsche Militärverfassung.

Einen Gegenstand von allgemein menschlichem Interesse betraf die Erklärung der acht Mächte vom 8. Febr. 1815 gegen die Sklaverei und den Sklavenhandel. Eine vom Ausschuss der Acht ausgearbeitete und von den Bevollmächtigten desselben Ausschusses unterschriebene so genannte Schlussakte oder Generalakte vom 9. Juni 1815 fasste die Resultate des Kongresses zusammen.

Die Artikel 15-64 betrafen lediglich Deutschland und bezogen sich hauptsächlich auf die neue territoriale Gestaltung desselben. Außerdem enthielt die Akte auch die Gewährleistung der deutschen Bundesakte mit ihren Verheißungen, die Gewährleistung der Verfassung und Verwaltung des Königreichs Polen, die Gewährleistung des Gebiets, der Freiheit und der Neutralität des Staats Krakau.

Außer Spanien protestierte auch der Papst gegen die Schlussakte. An den Kongress reihten sich der Sieg der Verbündeten bei Waterloo und der zweite Pariser Friede vom 20. November 1815 an, der die Schlussakte schon insofern veränderte, als Frankreich zur Sicherheit Europas einige Gebiete (Savoyen, Landau, das Saargebiet) abtreten musste.
Was nun den politischen Wert dessen anlangt, was der Wiener Kongress zustande brachte, so ist das Resultat in Anbetracht der ungeheuren Schwierigkeiten, der zahllosen sich widersprechenden und bekämpfenden Ansprüche und der kurzen Zeit ein bedeutendes.

Nur fehlten demselben, der Charaktereigentümlichkeit der leitenden Persönlichkeiten, Alexanders I. und Metternichs, entsprechend, ein festes Prinzip und daher die Bürgschaft längerer Dauer. Vor allem haben die Teilnehmer des Kongresses ihr Werk mehr im Interesse der großen Dynastien als in dem der Völker vollzogen und die Hauptaufgaben, die sie sich gestellt, nicht genügend gelöst, weder die Gründung eines politischen Gleichgewichts unter den Mächten (denn England wurde durch den Kongress übermächtig zur See wie Russland zu Land), noch die Neuordnung der Verhältnisse in Italien, besonders aber in Deutschland, mit der niemand zufrieden war, und durch die namentlich das deutsche und preußische Volk um den Preis seiner Aufopferung betrogen wurde.

Die Bestimmungen und Verheißungen dieser Verträge wurden in der Folge von den verschiedenen Mächten so oft unerfüllt gelassen und einseitig aufgehoben, als es ihre Sonderinteressen verlangten und die Verhältnisse gestatteten.

(Meyers Konversationslexikon)

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Webseite akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies, weitere Informationen zur Datenschutzerklärung finden Sie hier.